Validierungsverfahren.
Wenn du bereits über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung verfügst, kannst du auch nicht formal erworbene Kompetenzen validieren lassen und so ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in Mediamatik oder Informatik erlangen.
EFZ ohne Lehre
Erwachsene mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung, davon in der Regel 2 bis 3 Jahre im angestrebten Beruf (Regelung in der entsprechenden Bildungsverordnung), können ihre beruflichen Handlungskompetenzen in einem Validierungsdossier nachweisen und anerkennen lassen.Fehlen bestimmte Kompetenzen, können die Kandidatinnen und Kandidaten diese innert 5 Jahren in Form von ergänzender Bildung nachholen. Für die Validierungsverfahren sind die Kantone zuständig. Sie definieren die Verfahren für die verschiedenen Berufe. Weitere Informationen zur Validierung von Bildungsleistungen findest du hier:
Kantonale Zuständigkeit.
Für das Validierungsverfahren der Berufe Informatiker/in EFZ und ICT-Fachmann / ICT-Fachfrau EFZ in der gesamten deutschsprachigen Schweiz ist der Kanton Zürich zuständig:
VALIDIERUNGSVERFAHREN ICT-FACHMANN / ICT-FACHFRAU EFZ
Für das Validierungsverfahren des Berufs Mediamatiker/in EFZ in der gesamten Schweiz ist der Kanton Bern zuständig:
ICT-Berufe.
Das Validierungsverfahren ist in folgenden ICT-Berufen möglich:
Weiterbildungen.
Mit genügend einschlägiger Berufserfahrung sind Sie allenfalls zu einer Berufsprüfung zugelassen und können direkt einen eidgenössischen Fachausweis erwerben.