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Fragen zur ICT-Berufsbildung?

FAQ
Telefon +41 58 360 55 50
ICT-Berufsbildung Schweiz
Waisenhausplatz 14
3011 Bern
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Häufig gestellte Fragen.

Haben Sie eine Frage zur ICT-Berufsbildung? Vielleicht finden Sie hier eine Antwort.
Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um die ICT-Berufsbildung. Navigieren Sie sich durch die Kategorien.

Berufliche Grundbildung.

Wann finden meine überbetrieblichen Kurse (üK) statt?

Für die Planung, Durchführung und Evaluation der überbetrieblichen Kurse (üK) sind die regionalen OdAs zuständig. Bei Fragen zu den überbetrieblichen Kursen (üK) wenden Sie sich an den für Ihren Lehrkanton zuständigen regionalen Verband.

Ich interessiere mich für eine Berufslehre für Erwachsene. Welche Möglichkeiten habe ich?

Für Erwachsene mit Berufserfahrung aber ohne anerkannten Berufsabschluss oder für Quereinsteigende mit Erstabschluss gibt es verschiedene Möglichkeiten, um ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ zu erlangen. Die Angebote variieren je nach Beruf und Kanton. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Wo kann ich nach offenen (Schnupper-) Lehrstellen suchen?

Wir empfehlen Ihnen, über Gateway.one, Yousty.ch oder über den Lehrstellennachweis Ihres Wohnkantons nach freien (Schnupper-) Lehrstellen zu suchen.

Bietet ICT-Berufsbildung Schweiz (Schnupper-) Lehrstellen an?

Nein, unser Verband bietet selber aktuell keine (Schnupper-) Lehrstellen an.

Höhere Berufsbildung.

Wann finden die Prüfungen statt?

Die Prüfungstermine werden unter dem jeweiligen Abschluss auf unserer Webseite aufgeschaltet.

Kann ich die Prüfung an einem anderen Datum schreiben, falls ich an einem Prüfungstag verhindert bin (z.B. Krankheit, Unfall)?

Nein, man kann sich wegen Krankheit etc. (= entschuldbare Gründe) nicht dispensieren lassen, sondern nur von der Prüfung zurücktreten (vgl. Ziff. 4.2 der Prüfungsordnung). Ein Rücktritt aus entschuldbaren Gründen bewirkt den Unterbruch der Prüfung, die am nächsten ordentlichen Termin (ein Jahr später) beendet werden kann. Es findet also auch in diesen Fällen keine Nachprüfung statt.

Bis wann kann ich mich zur Prüfung anmelden?

Die Anmeldefristen finden Sie auf unserer Webseite beim jeweiligen Abschluss.

Wie erfahre ich, ob ich zugelassen bin?

Nach der Sitzung der Prüfungskommission erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?

Die Prüfungsgebühren sind je nach Abschluss unterschiedlich. Sie finden die Beträge auf unserer Webseite beim entsprechenden Abschluss unter Anforderung.

Wo kann ich einen Vorbereitungskurs machen?

Wir empfehlen unsere Bildungspartner. Die Schulen finden Sie hier.

Wann erhalte ich das definitive Prüfungsaufgebot mit Orts- und Zeitangabe?

Das Prüfungsaufgebot wird Ihnen mindestens vier Wochen vor Prüfungstermin zugestellt. Dies erfolgt erst nach Bezahlung der Prüfungsgebühren.

Wie kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?

Ein Nachteilsausgleich kann mit einem Nachweis einer Behinderung beantragt werden. Der Antrag muss zusammen mit der Anmeldung zur Prüfung eingereicht werden. Der Antrag muss pro Prüfungsteil klare Begehren enthalten und mittels Bescheinigung eines Arztes oder einer Behörde belegt werden. Die Bescheinigung hat eine Beschreibung der Behinderung sowie eine Beschreibung der behinderungsbedingten Beeinträchtigung (Beeinträchtigung der Wahrnehmung, der Motorik etc.) zu enthalten und nach Möglichkeit Aufschluss darüber zu geben, welche Nachteilsausgleichsmassnahmen an der Prüfung vorzusehen sind.

Was geschieht, wenn ich die Prüfungsgebühren nicht rechtzeitig bezahle?

Sie werden nicht zur Prüfung zugelassen. Kandidierende, welche die Prüfungsgebühren nicht fristgemäss bezahlen, werden bis zur 3. Mahnung gemahnt. Danach wird nötigenfalls eine Betreibung eingeleitet. Das Aufgebot wir erst nach Bezahlung der Prüfungsgebühr zugestellt.

Muss ich den Fachausweis bzw. das Diplom zusätzlich bezahlen?

Ja, die Kosten von CHF 50.00 werden mit Zustellung des Fachausweises bzw. Diploms zusätzlich in Rechnung gestellt.

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um zur Berufsprüfung (BP) bzw. höheren Fachprüfung (HFP) zugelassen zu werden?

Je nach Abschluss müssen unterschiedliche Zulassungsbedingungen erfüllt sein. Einen Überblick über die Zulassungsbedingungen der verschiedenen Weiterbildungen finden Sie in unserer Borschüre «Höhere Berufsbildung in der ICT: Wege, Chancen, Perspektiven».

Bevor Sie sich später für einen Vorbereitungskurs bzw. eine Prüfung anmelden, empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall eine Vorabklärung zur Prüfungszulassung zu machen.

Welche Hilfsmittel darf ich an den Prüfungen verwenden?

Die Systemvoraussetzungen finden Sie in unserem Download-Center

Wie und wo muss ich die Bundesbeiträge für den Vorbereitungskurs beantragen?

Die Absolvierenden beantragen die Bundesbeiträge für die Kurskosten via Onlineportal des SBFI. Der Anspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn die Prüfung abgelegt wurde. Die Prüfungsverfügung wird mit dem Resultat per Post verschickt.

Werden auch die Prüfungsgebühren der eidgenössischen Prüfungen finanziert?

Zur Deckung der Prüfungsgebühren können keine Bundesbeiträge beantragt werden.

Allgemeine Fragen.

Sind die Broschüren und/oder Flyer von ICT-Berufsbildung Schweiz in gedruckter Version erhältlich?

Sämtliche Broschüre und/oder Flyer können in gedruckter Form über unser Shop-Onlineformular bestellt werden.

Kann man bei ICT-Berufsbildung Schweiz Lehrmittel für Aus-/Weiterbildungen im Bereich der ICT erwerben?

ICT-Berufsbildung Schweiz vertreibt keine Lehrmittel. Gerne verweisen wir Sie auf unser Adressverzeichnis mit unseren Bildungspartnern und den Schulen. Dort findet Sie sämtliche Kontaktkoordinaten und können sich direkt bei den Schulen melden, welche die entsprechenden Aus-/Weiterbildungen anbieten und Module unterrichten.